Gefährdungsbeurteilung für berufliche Reisen und Auslandseinsätze

Für Arbeitgeber des öffentlichen Diensts gilt, ebenso wie in der Privatwirtschaft, die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 in Verbindung mit § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arbeitgeber in Deutschland sind dazu aufgefordert, alle Risiken und Gefährdungen in einer Gefährdungsbeurteilung zu erfassen und zu bewerten. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind die Grundlage für Schutz- und Präventionsmaßnahmen im Unternehmen.

 

Gefährdungsbeurteilung während der COVID-19 Pandemie

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es zu ermitteln, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Diese Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hat durch die Corona-Pandemie an Aktualität und Bedeutung gewonnen. Neben dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und den zur Konkretisierung ergangenen Arbeitsstättenrichtlinien haben die Dienststellen aktuell auch die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zu beachten. Diese ergänzt den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard ("C-ASS") vom 16.4.2020.  Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. 


Gemäß Ziffer 3 der Arbeitsschutzregel sind Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse der Gefährdungen in Verbindung mit COVID-19 zu aktualisieren. Die Arbeitsschutzregel beschreibt konkrete Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt werden kann. Aufgeführt sind unter anderem konkrete Vorgaben zum richtigen Lüften, zur räumlichen Gestaltung von Arbeitsplätzen, zur Vorhaltung von Desinfektionsmitteln und der Nutzung von Gemeinschaftsräumen sowie zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen. Ebenso finden sich Regelungen zur Handhabung von Dienstreisen, Besprechungen, der Einrichtung von Homeoffice wie auch zum Umgang mit Verdachtsfällen von COVID-19-Infektionen und mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten ("Risikogruppen").

 

Fürsorgepflicht in der österreichischen Gesetzgebung
In Österreich ist der Dienstgeber nach § 18 Angestelltengesetz (AngG) verpflichtet, "auf seine Kosten alle Einrichtungen bezüglich der Arbeitsräume und Gerätschaften herzustellen und zu erhalten, die mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der Dienstleistung zum Schutze des Lebens und der Gesundheit der Angestellten erforderlich sind". Weitere Regelungen finden sich in Nebengesetzen, so etwa im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), im Arbeitszeitgesetz, im Arbeitsruhegesetz und in Sonderbestimmungen für bestimmte Branchen (etwa in Kollektivverträgen). 

Gemeinsam mit Partnern hat die International SOS Foundation Leitfäden für Deutschland und Österreich sowie eine internationale Version auf den Markt gebracht, die das Thema Gefährdungsbeurteilung für berufliche Auslandsreisen und Entsendungen intensiver beleuchten.

  

Gefährdungsbeurteilung: Abbild drei Versionen des Leitfadens zu Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für berufliche Auslandsreisen, für Deutschland, Österreich sowie eine internationale Version

 

Deutschland: Berufliche Auslandsreisen und Entsendungen - Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung


Die International SOS Stiftung hat einen Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung für berufliche Reisen und Auslandseinsätze erstellt. Co-Autoren sind die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) und das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Das Ergebnis: Eine Handlungshilfe für die Beurteilung von Gefährdungen und die Entwicklung von präventiven Maßnahmen - inklusive Checklisten und Interviews aus der Praxis.  

 

 

Österreich: Risikominimierung bei beruflichen Auslandsaufenthalten - Evaluierung von Dienstreisen und Entsendungen 

Gemeinsam mit der FH Campus Wien, mit den Gerlach Rechtsanwälten, der Gewerkschaft GPA sowie der Wirtschaftskammer Österreich hat die International SOS Stiftung auch für den österreichischen Markt einen Leitfaden erstellt zur Risikominimierung bei beruflichen Auslandseinsätzen.

 

Die Handlungshilfe, die bei der Beurteilung von Gefahren sowie der Entwicklung von präventiven Maßnahmen unterstützt, enthält zahlreiche Checklisten und Interviews aus der Praxis.   


 

International: Staying Safe and Healthy While Working Abroad

Dieser Leitfaden basiert auf der deutschen Originalversion "Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung". Aufgrund der großen Nachfrage hat die International SOS Stiftung zusammen mit ihren Mitherausgebern eine internationale englische Version des Leitfadens entwickelt. Mit dem internationalen Leitfaden sind die Informationen einem breiteren Publikum zugänglich. Am Leitfaden mitgewirkt haben die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit ISSA, die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und die Initiative Vision Zero.